Sicher Arbeiten in beengten Räumen

Veröffentlicht: 26.09.2023

 

Sicher Arbeiten in beengten Räumen


Im Allgemeinen versteht man unter beengten Räumen Räume, die:

  • Gefahren für Gesundheit und/oder Sicherheit bergen können

  • nur eingeschränkte Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten bieten

  • von allen oder überwiegend vielen Seiten umschlossen sind

  • nicht für einen dauerhaften Aufenthalt ausgelegt sind

  • eine eingeschränkte Luftzirkulation besitzen


Beim Befahren von Behältern, also der Arbeit in engen Räumen wie Kanälen, Tunneln, Lüftungs- und Aufzugsschächten oder Speicherbehältern, ist der Einstieg und Zugang beschränkt. Dadurch entstehen Gefahren: Man unterscheidet zwischen physischen und atmosphärischen Gefahren. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe an gesetzlichen Bestimmungen und die passende PSA; allen voran die Absturzsicherung einerseits sowie qualitativ hochwertige Gasmesstechnik anderseits sind unerlässlich.


Gesetzliche Bestimmungen beim Befahren von Behältern


Neben dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind beim Befahren von Behältern folgende spezifische Bedingungen zu beachten:
  • Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung, AAV §§ 41, 59, 60

  • Bauarbeiterschutzverordnung, BauV §§ 120 und 122

  • Arbeitsmittelverordnung, AM-VO §§ 49, 50, 51

  • Verordnung explosionsfähige Atmosphären, VEXAT, besonders §§ 6, 17

  • Verordnung Persönliche Schutzausrüstung, PSA-V, besonders §§ 7, 14, 15

  • OVE/ÖNORM E 8001-4-706, Stand 2013-03-01 (früher: OVE-EN 1 Teil 4 § 65:1985)


Weiters zu berücksichtigen sind:
  • Grenzwerteverordnung (GKV 2011)

  • Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)

  • Explosionsschutzverordnung 1996, ExSV 1996

  • Flüssiggasverordnung (FGV)

  • Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGU 2014)

  • OVE/ÖNORM EN 60974-9 Stand 2011-03-01



Gefahren beim Befahren von Behältern


Physische Gefahren
  • Gefahr des Absturzes

  • Gefahr von herabfallenden Gegenständen

  • Lärm und damit einhergehende Schädigung des Gehörs

Die richtige PSA, allen voran die Absturzsicherung sowie Kopfschutz, Atemschutz und Gehörschutz, ist beim Befahren von Behältern enorm wichtig.


Atmosphärische Gefahren
  • brennbare, entflammbare und explosive Stoffe

  • gesundheitsgefährdende Schadstoffe in der Luft wie Gase, Dämpfe, Staub oder Rauch

  • Sauerstoffmangel und Hitze

  • Ertrinken

  • biologische Gefahrenstoffe

Mithilfe von tragbaren Gasmessgeräten können diese Gefahren schon vor dem Einstieg in den beengten Raum entdeckt und dementsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.



In vier Stufen zum sicheren Arbeiten in beengten Räumen

Unfälle in engen Räumen sind leider keine Seltenheit. Eine vorausschauende Planung der Arbeit im beengten Raum ist daher unabdingbar.

  1. Planen und Genehmigen: Eine Risikoeinschätzung gehört zu einer guten Planung dazu und kann Leben retten. Zunächst wird der jeweilige Raum einer der drei Risikostufen (niedriges Risiko, mittleres Risiko, hohes Risiko) zugeordnet.

  2. Sicherer Ein- und Ausstieg: Vor dem Einstig wird eine mögliche atmosphärische Gefahr durch Freimessen ermittelt, um sicherzustellen, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist. Die Auswahl der richtigen Ausrüstung ist essenziell.

  3. Im Inneren arbeiten: Eine kontinuierliche Überwachung der Umgebungsluft ist notwendig, um sicherzustellen, dass sich die Sauerstoff- oder Gefahrstoffkonzentration nicht ändert.

  4. Rettung: Vor dem Betreten eines engen Raumes ist ein Rettungsplan zu erstellen. Vorrang sollten immer die Selbstrettung und die Rettung ohne Einstieg haben. Eine entsprechende Schulung ist unentbehrlich und sollte einmal jährlich wiederholt werden.


Wenn Sie Fragen dazu haben oder wir Sie zum Thema Gasmesstechnik unterstüzen können, kontaktieren Sie bitte unsere Fachberater für beratungsintensive PSA:


Markin Smukal

Produktmanager Beratungsintensive PSA / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Tel.: +49 151 11459263 

E-Mail: m.smukal@mls-safety.de



Jan Umstädter

Key Account Manager / Produktmanager Beratungsintensive PSA

Tel.: +49 173 6533418

Mail: j.umstaedter@mls-safety.de