Sicher Arbeiten in beengten Räumen
Veröffentlicht: 26.09.2023
Sicher Arbeiten in beengten Räumen
Im Allgemeinen versteht man unter beengten Räumen Räume, die:
Gefahren für Gesundheit und/oder Sicherheit bergen können
nur eingeschränkte Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten bieten
von allen oder überwiegend vielen Seiten umschlossen sind
nicht für einen dauerhaften Aufenthalt ausgelegt sind
eine eingeschränkte Luftzirkulation besitzen
Beim Befahren von Behältern, also der Arbeit in engen Räumen wie Kanälen, Tunneln, Lüftungs- und Aufzugsschächten oder Speicherbehältern, ist der Einstieg und Zugang beschränkt. Dadurch entstehen Gefahren: Man unterscheidet zwischen physischen und atmosphärischen Gefahren. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe an gesetzlichen Bestimmungen und die passende PSA; allen voran die Absturzsicherung einerseits sowie qualitativ hochwertige Gasmesstechnik anderseits sind unerlässlich.
Gesetzliche Bestimmungen beim Befahren von Behältern
Neben dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind beim Befahren von Behältern folgende spezifische Bedingungen zu beachten:
Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung, AAV §§ 41, 59, 60
Bauarbeiterschutzverordnung, BauV §§ 120 und 122
Arbeitsmittelverordnung, AM-VO §§ 49, 50, 51
Verordnung explosionsfähige Atmosphären, VEXAT, besonders §§ 6, 17
Verordnung Persönliche Schutzausrüstung, PSA-V, besonders §§ 7, 14, 15
OVE/ÖNORM E 8001-4-706, Stand 2013-03-01 (früher: OVE-EN 1 Teil 4 § 65:1985)
Weiters zu berücksichtigen sind:
Grenzwerteverordnung (GKV 2011)
Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)
Explosionsschutzverordnung 1996, ExSV 1996
Flüssiggasverordnung (FGV)
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGU 2014)
OVE/ÖNORM EN 60974-9 Stand 2011-03-01
Gefahren beim Befahren von Behältern
Physische Gefahren
Gefahr des Absturzes
Gefahr von herabfallenden Gegenständen
Lärm und damit einhergehende Schädigung des Gehörs
Die richtige PSA, allen voran die Absturzsicherung sowie Kopfschutz, Atemschutz und Gehörschutz, ist beim Befahren von Behältern enorm wichtig.
Atmosphärische Gefahren
brennbare, entflammbare und explosive Stoffe
gesundheitsgefährdende Schadstoffe in der Luft wie Gase, Dämpfe, Staub oder Rauch
Sauerstoffmangel und Hitze
Ertrinken
biologische Gefahrenstoffe
Mithilfe von tragbaren Gasmessgeräten können diese Gefahren schon vor dem Einstieg in den beengten Raum entdeckt und dementsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
In vier Stufen zum sicheren Arbeiten in beengten Räumen
Unfälle in engen Räumen sind leider keine Seltenheit. Eine vorausschauende Planung der Arbeit im beengten Raum ist daher unabdingbar.
Planen und Genehmigen: Eine Risikoeinschätzung gehört zu einer guten Planung dazu und kann Leben retten. Zunächst wird der jeweilige Raum einer der drei Risikostufen (niedriges Risiko, mittleres Risiko, hohes Risiko) zugeordnet.
Sicherer Ein- und Ausstieg: Vor dem Einstig wird eine mögliche atmosphärische Gefahr durch Freimessen ermittelt, um sicherzustellen, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist. Die Auswahl der richtigen Ausrüstung ist essenziell.
Im Inneren arbeiten: Eine kontinuierliche Überwachung der Umgebungsluft ist notwendig, um sicherzustellen, dass sich die Sauerstoff- oder Gefahrstoffkonzentration nicht ändert.
Rettung: Vor dem Betreten eines engen Raumes ist ein Rettungsplan zu erstellen. Vorrang sollten immer die Selbstrettung und die Rettung ohne Einstieg haben. Eine entsprechende Schulung ist unentbehrlich und sollte einmal jährlich wiederholt werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder wir Sie zum Thema Gasmesstechnik unterstüzen können, kontaktieren Sie bitte unsere Fachberater für beratungsintensive PSA:
Markin Smukal
Produktmanager Beratungsintensive PSA / Fachkraft für Arbeitssicherheit
Tel.: +49 151 11459263
E-Mail: m.smukal@mls-safety.de
Jan Umstädter
Key Account Manager / Produktmanager Beratungsintensive PSA
Tel.: +49 173 6533418
Mail: j.umstaedter@mls-safety.de