Überprüfung Gehörschutz bei Otoplastiken
Veröffentlicht: 15.10.2021
Wie können wir Ihnen bei der Überprüfung von Otoplastiken helfen?
Es gibt verschiedene Gehörschutz-Produkte, die im Arbeitsschutz angewendet werden. Wir von MLS Safety bieten Ihnen die volle Bandbreite an Standard-Gehörschutz an, empfehlen jedoch besonders die hochwertigen Otoplastiken von ForSec, die individuell für Ihre Anwender*innen gefertigt werden. Dabei werden bei der Erstellung die Arbeitsumgebung, der Einsatzzweck und anatomische Besonderheiten beachtet.
Überprüfung erfolgt bei Ausgabe und regelmäßig nach drei Jahren
Wir von MLS Safety prüfen die Schutzwirkung durch Funktionskontrolle bei Auslieferung an jedem Anwender und jeder Anwenderin. Dadurch stellen wir vollen Schutz und Tragekomfort sicher und dokumentieren dies für Anwender*innen und Arbeitgeber vor dem ersten Einsatz.
Langfristig ist für die Schutzwirkung der Otoplastiken der Unternehmer verantwortlich. Durch wiederkehrende Kontrollmessungen muss er nach §8 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung den ordnungsgemäßen Zustand des Gehörschutzes prüfen. Spätestens alle drei Jahre muss diese Prüfung erfolgen. Kein anderer Gehörschutz, außer der individuell gefertigten Otoplastiken, wird vor Anwendung im Lärmbereich geprüft und nach einem festgelegten Zeitraum auf ihre volle Funktionsweise überprüft.
Gründe für das Durchfallen bei der Funktionskontrolle nach Häufigkeit:
Veränderung der Anatomie der Anwender*innen durch Zu- oder Abnehmen
Handhabungsfehler – Hauptgrund des Nichtbestehens G20 bei Standard Gehörschutz
Defekte Otoplastik